Berlin, 07. November 2019 - Der Deutsche Bundestag verabschiedet am Donnerstag das Digitale-Versorgung-Gesetz. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:
„Das Digitale-Versorgung-Gesetz bedeutet den Durchbruch für die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung. Es enthält die richtigen Maßnahmen, damit digitale Angebote wie Gesundheits-Apps auf Rezept oder Online-Sprechstunden schon bald für alle Patienten verfügbar sind. Digitale Technologien bieten enorme Chancen, um Patienten eine leistungsfähigere medizinische Versorgung und letztlich mehr Lebensqualität zu bieten - und gleichzeitig Ärzte und andere Leistungserbringer zu entlasten.
Das Gesundheitssystem wird nun endlich in die Lage versetzt, den längst überfälligen Schritt ins 21. Jahrhundert zu vollziehen. Doch es sind noch mehr Anstrengungen nötig, um wirklich alle Hürden auszuräumen: Noch immer setzen viele Ärzte etwa beim Versenden von Arztbriefen auf das Fax, was weniger sicher ist und einen immensen Verwaltungsaufwand bedeutet. Die Vergütung hierfür sollte nicht nur reduziert, sondern komplett abgeschafft werden. Gleichzeitig brauchen wir noch mehr Anreize für die Nutzung sicherer digitaler Kommunikationssysteme. Hier raten wir, auf etablierte, internationale Standards zu setzen statt eigene Verfahren zu entwickeln, die das deutsche Gesundheitswesen von internationalen Entwicklungen entkoppeln.
Die Nutzung pseudonymisierter Gesundheitsdaten von Versicherten wird zu einem medizinischen Fortschritt führen, von dem Millionen Menschen profitieren können. Allerdings wird diese Regelung ihren vollen Nutzen nur entfalten, wenn die Gesundheitsdaten auch für die private Forschung, sowie für die Hersteller von Medikamenten und Gesundheitsanwendungen verfügbar gemacht werden. Durch die Pseudonymisierung gelingt es, die Daten der Patienten zu schützen und ihnen dennoch neue, auf ihren Bedarf abgestimmte medizinische Leistungen anbieten zu können. Riesiges Potenzial liegt dabei im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Hier arbeiten Unternehmen und Startups aktuell mit Hochdruck an neuen Methoden auf Basis pseudonymisierter Gesundheitsdaten. Dabei muss ein höchstmögliches Maß an Sicherheit sowohl bei der Übermittlung der Daten als auch bei ihrer Verwaltung im künftigen Forschungsdatenzentrum garantiert werden. Das Forschungsdatenzentrum muss in diesem Punkt höchsten Ansprüchen genügen.
Wir erwarten jetzt, dass das Digitale-Versorgung-Gesetz weiterentwickelt, sowie pragmatisch und patientenorientiert umgesetzt wird. Danach steht als nächstes wichtiges Projekt die Einführung der elektronischen Patientenakte an, um das Gesundheitssystem Deutschlands auf dem nun eingeschlagenen Weg weiter voranzubringen.“