Die nachhaltige und ressourcenschonende Beförderung von Gütern oder Personen in Deutschland muss auf Grundlage vernetzter und datenbasierter Systeme sowie einer innovationsfreundlichen regulatorischen Ausgestaltung ermöglicht werden. Innovative Mobilitätslösungen und das autonome Fahren sind zentrale Bausteine zukunftsfähiger Mobilität und wichtige Hebel für das Erreichen der Klimaziele im Verkehrssektor. Mit dem Gesetz zum Autonomen Fahren hat Deutschland eine Vorreiterrolle eingenommen. In dieser Legislaturperiode sind Anschubfinanzierungen und der Ausbau der digitalen Verkehrsinfrastruktur zentrale Bausteine, das im Koalitionsvertrag gesteckte Ziel zu erreichen, Deutschland als Innovationsstandort für autonome Mobilität zu etablieren.
Auch im Güterverkehr gilt es, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen: Die in Deutschland jährlich von Logistikunternehmen zurückgelegten Distanzen unterstreichen die Notwendigkeit der weiteren Automatisierung. Insbesondere an Schnittstellen und Übergabepunkten in den Lieferketten gibt es noch zu viele analoge Prozesse, die Zeit und Ressourcen kosten. Wichtig ist nun vor allem mit Blick auf die Umsetzung der eFTI-Verordnung, dass die Politik die Marktakzeptanz weiter unterstützt und Technologieneutralität und Interoperabilität wesentliche Parameter der Regulierung bleiben.
Automatisierte und vernetzte Fahrzeuge auf Schiene, Wasser und Straße im Personen- und Güterverkehr entlasten Fahrerinnen und Fahrer von Routineaufgaben, erhöhen die Verkehrssicherheit und können sowohl zur Steigerung der Verkehrseffizienz als auch zur Reduzierung der Umweltbelastung beitragen. Künftig können On-Demand-Shuttleservices bzw. fahrerlose Systeme dabei insbesondere in dünn besiedelten und nachfragearmen Regionen einen wirksamen Anreiz für die stärkere Nutzung klimafreundlicher Mobilität schaffen. Gleichzeitig helfen solche Angebote bei der Erschließung der ersten und letzten Meile. Auch auf Fernstraßen sind autonome Lösungen zeitnah voranzutreiben – dies gilt insbesondere für den Güterverkehr. Um dieses Potenzial schnellstmöglich zu nutzen, sollte die Inbetriebnahme dieser neuen Technologien durch Anschubfinanzierungen gezielt gefördert werden. Ein wirtschaftlicher Betrieb von autonomen Fahrzeugen muss zudem durch verhältnismäßige Anforderungen an den Halter und die Technische Aufsicht gewährleistet werden. Des Weiteren gilt es, die Attraktivität des deutschen Markts für Anbieter autonomer Mobilitätsdienstleistungen durch so viel Harmonisierung wie möglich zwischen den Behörden der unterschiedlichen politischen Ebenen in Deutschland zu stärken.
Zur Steigerung der Effizienz und Nachhaltigkeit einzelner Mobilitätsleistungen sowie zur Erreichung eines intermodalen Systems ist die Bereitstellung und Verarbeitung von Infrastruktur- und Verkehrsdaten in hoher Qualität unabdingbar. Wir begrüßen, dass die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag ankündigt, die Investitionen in Infrastruktur zu erhöhen. Dies sollte insbesondere für den Ausbau der digitalen Infrastruktur, bspw. zur Befähigung moderner V2X-Kommunikationstechnologie oder der effizienten Verkehrssteuerung gelten. Es müssen daher dringend ausreichende Mittel bereitgestellt und ein entsprechender Rechtsrahmen geschaffen werden, um die Verkehrsinfrastruktur zu befähigen, statische sowie dynamische Daten digital bereitzustellen. Dabei ist neben der Verkehrsinfrastruktur für die Straße auch die Infrastruktur für das Wasser, die Schiene und die Luft zu beachten. Auch Städte, Kommunen und Länder sollten dabei unterstützt werden, diese Daten digital zu erfassen und zu verarbeiten. Ziel sollte es zudem sein, sogenannte digitale Zwillinge zu schaffen, die den Verkehrsteilnehmenden alle verkehrsrelevanten Daten zur Verfügung stellen können. Gerade Logistik-Hubs sollten darüber hinaus beim Breitbandausbau priorisiert behandelt werden. Dies ermöglicht automatisierte Abfertigungsprozesse und eine intelligente Lagerhaltung mit digitalem Tracking.
Es geht in den nächsten Jahren darum, eine neue „Datenkultur“ zu schaffen, die bestehende Modelle mit Daten verbessert bzw. neue Geschäftsmodelle auf Grundlage von gleichen Rechten, Pflichten und Standards fördert. Das Ziel, den Mobility Data Space weiter zu entwickeln, unterstützen wir deshalb ausdrücklich. Bei der angekündigten Schaffung eines Mobilitätsdatengesetzes bleibt zu klären, für welche Akteure und für welche Verkehrsdaten die angekündigte „freie Zugänglichkeit“ von Daten sichergestellt wird. Eine Verpflichtung zum Teilen von Echtzeitdaten lehnen wir im Sinne des Grundsatzes der Datensouveränität ab. Jeder geteilte Datensatz sollte grundsätzlich einem konkreten Anwendungsfall unterliegen, um eine ausreichende Verhältnismäßigkeit zu rechtfertigen. Treuhänder-Modelle können in der richtigen Ausgestaltung durchaus Potential bieten. Bei der Gestaltung des im Koalitionsvertrag angekündigten Treuhänder-Modells für Fahrzeugdaten ist es jedoch wichtig, alle relevanten Stakeholder einzubeziehen. Nur so kann ein mehrwertschaffendes System entwickelt werden, das verschiedene Interessen angemessen berücksichtigt. Zur Ermöglichung innovativer und datengetriebener Geschäftsmodelle muss in jedem Falle gewährleistet sein, dass business-sensible Daten besonderen Schutz genießen.
Wir begrüßen das Vorhaben der Koalition, intermodale Mobilitätslösungen sowie anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung zu unterstützen. So kann das Verkehrsangebot vielfältiger und die Mobilitätsversorgung flächendeckend besser gemacht und der Anreiz zum Umstieg auf umwelt- und klimafreundliche Alternativen verstärkt werden. Neue digitale Mobilitätsangebote sollten gefördert und bei der Umsetzung des Personenbeförderungsrechts auf mehr Flexibilität und bürokratische Entlastung im Taxi- und Mietwagenbereich hingewirkt werden. Wichtig ist, einen fairen Wettbewerb zwischen öffentlichen wie privaten Mobilitätsanbietern sicherzustellen. Das Ziel der Koalition, digitalbasierte Mobilitätsdienste in eine langfristige Strategie für autonomes und vernetztes Fahren öffentlicher Verkehre einzubeziehen, unterstützen wir ausdrücklich.