

Das Gesundheitswesen ist für alle da. In einem zeitgemäßen Gesundheitswesen wird stetig daran gearbeitet, die Gesundheitsversorgung aller Menschen zu verbessern – und dazu gehören immer mehr auch digitale Anwendungen. Durch die Digitalisierung werden alle am Behandlungsprozess Beteiligten vernetzt und der Nutzen für die Patienten und Versicherten in den Vordergrund gestellt. Die Voraussetzung dafür sind sichere Infrastrukturen und interoperable Systeme.
Mit der Roadmap für die Einführung einer elektronischen Patientenakte hat die Bundesregierung die jahrelange Stagnation der Digitalisierung im Gesundheitswesen überwunden. Nun gilt es, die Akzeptanz bei den Versicherten zu verbessern und die Potenziale für die Patientenversorgung ebenso wie für die Forschung tatsächlich zu realisieren. Zusammen mit der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGAs) ist der Boden für die positive Gestaltung der Digitalisierung im Gesundheitswesen bereitet.
Ziel muss jetzt sein, die Bedingungen für ein vielfältiges digitales Gesundheits-Ökosystem zu schaffen, damit Patienten von den digitalen Angeboten profitieren können. Voraussetzung dafür sind ein wettbewerbsorientierter Rechtsrahmen und ein diskriminierungsfreier Zugang für die Entwicklung von Mehrwertangeboten. Zusammen mit der intelligenten Nutzung von Versorgungsdaten in Forschung und Entwicklung werden auf diese Weise Patienten zukünftig noch schneller den Zugang zu innovativen und personalisierten Behandlungsmöglichkeiten finden.
Digitale Gesundheitsangebote müssen attraktiv und nutzerfreundlich gestaltet und durch unterschiedliche Angebote individuell auswählbar sein. Um die elektronische Patientenakte zu einer Erfolgsgeschichte zu machen, braucht es verwendbare Daten und den Wettbewerb um den größten praktischen Mehrwert für die Patienten. Dazu gehört auch, digitale Gesundheitsanwendungen für weitere Risikoklassen zu öffnen und die Vorgaben der DiGA-Verordnung in Hinblick auf Datennutzung und Zulassungsverfahren anzupassen. Die Preisbildung für digitale Anwendungen muss die Anforderungen an Datensicherheit und Nutzennachweis angemessen berücksichtigen. Um den Innovationsstandort Deutschland zu stärken, sollten zudem vermehrt länderübergreifende Regelungen geschaffen und Datenschutzvorgaben harmonisiert werden.
Patienten können ihre Gesundheitsdaten freiwillig für die medizinische Forschung zur Verfügung stellen. Um daraus neue Therapie- und Versorgungsinnovationen entwickeln und verfügbar machen zu können, bedarf es eines vertrauenswürdigen Nutzungsrahmens auch für die Unternehmen der Gesundheitswirtschaft. Das neu geschaffene Forschungsdatenzentrum sollte zu einem Datenhub mit Verknüpfungen zu Biobanken und Registern ausgebaut werden. Bei der Einführung der wissensgenerierenden Versorgungsstruktur für die genomische Medizin in Deutschland und der weiteren Ausgestaltung des zukünftigen Europäischen Gesundheitsdatenraumes muss eine diskriminierungsfreie Forschungsdatennutzung von Anfang an mitgedacht werden. Zusätzlich zu der einheitlichen Auslegung der Datenschutzgrundverordnung im Rahmen eines Code of Conduct sollte auch ein nationales Verzeichnis geeigneter technisch-organisatorischer Maßnahmen des Datenschutzes und der Datensicherheit errichtet werden.
Die eigene Gesundheit schützen und fördern kann nur, wer weiß, wie man Krankheiten verhindern und behandeln kann – und wer verstanden hat, wie Arzneimittel wirken und wie man sie richtig anwendet. Hierzu müssen die Patienten weiter in den Mittelpunkt der Gesundheitsversorgung gerückt werden. Die verpflichtende Einführung des E-Rezepts ist ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren digitalen Gesundheitsversorgung. Damit es breite Akzeptanz in der Bevölkerung findet, müssen die E-Rezept-App und ihre Schnittstellen möglichst nutzerfreundlich mit einer einfach zu handhabenden Authentifizierungslösung, wie mit einer digitalen ID, ausgestaltet werden. Zudem sollten verstärkt digitale Plattformen nutzbar gemacht werden, um mehr Transparenz für den Patienten und eine bessere Vernetzung der verschiedenen Akteure entlang der Versorgungskette zu schaffen.
Das Prinzip der historisch gewachsenen Selbstverwaltung ist ein wesentlicher Pfeiler in der Sicherstellung und im Zugang zur Gesundheitsversorgung in Deutschland. Digitalisierung und Fortschritt erfordern aber neue Kompetenzen und Verantwortung und damit eine neue Governance-Struktur. Die „Gewaltenteilung“ im Gesundheitssystem schreibt den Akteuren unterschiedliche Aufgaben zu. Während die Industrie innovative Gesundheitsprodukte entwickelt, übernehmen staatliche Organe u.a. hoheitliche Aufgaben der Zertifizierung und Zulassung. Für ein digitalisiertes Gesundheitswesen ist entscheidend, allen Beteiligten eine Stimme zu geben und gemeinsame Verantwortung für eine sichere und gute Gesundheitsversorgung zu übernehmen. Der Erfolgsfaktor hierfür ist die Interoperabilität: Prozesse müssen transparent, partizipativ und konsensorientiert gestaltet werden. Auch die nationale e-Health Strategie sollte unter dieser Prämisse weiterentwickelt werden. Dazu braucht es ein unabhängiges Gremium, das in der Lage sein muss verbindliche Empfehlungen auszusprechen.