Die Digitalisierung unseres Gesundheitswesens wird derzeit stark vorangetrieben. Die elektronische Patientenakte (ePA), E-Rezept, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), Medizinische Informationsobjekte (MIO) und Register sind nur einige Beispiele, die dabei eine große Rolle spielen. Damit eine wirkliche Vernetzung zwischen Patienten, den medizinischen Leistungserbringern, den Kostenträgern und vielen weiteren Akteuren stattfinden kann, braucht es Festlegungen über Datenmodelle, Datenübertragungswege und eine einheitliche Kodierung möglichst vieler Informationen.
Damit am Ende gute und richtige Entscheidungen von den jeweils dafür verantwortlichen Institutionen getroffen werden, brauchen wir eine einheitliche Vorgehensweise (Prozess) für das Erstellen von Interoperabilitätsfestlegungen, die sowohl für den Datenaustausch in Deutschland als auch für die grenzüberschreitende Nutzung geeignet sind.
Damit dieser Prozess von allen Beteiligten eingehalten wird, benötigen wir eine neuartige Governance (Einhaltung des Prozesses und eines Zeitplans), die dies koordiniert und sicherstellt. Die Verbindlichkeit der einzelnen Entscheidungen wird über bereits vorhandene Gesetze und Verordnungen geregelt. Darüber hinaus – so zeigte es sich in der Corona-Krise – soll auch Raum für freiwillige und schnelle Lösungen unterhalb dieser Governance vorhanden sein, um soweit wie möglich Insellösungen von Beginn an zu vermeiden.
Das hier vorgelegte Konzept beschreibt eine zielführende Umsetzung einer Strategie, an deren Ende die Interoperabilität der Gesundheitsdaten in Deutschland erreicht wird. Es schafft – jetzt beginnend und fortgeführt bis zum Jahr 2025 – alle notwendigen Voraussetzungen hierfür.