Nachdem es Ziel des Referentenentwurfs zur Einführung virtueller Hauptversammlungen war, die Durchführung selbiger attraktiver zu machen, indem man für eine Entzerrung der Hauptversammlung sorgt, verkehrt der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen dies nun ins Gegenteil. War der ursprüngliche Ansatz noch, die Interessen der Emittenten stärker in den Mittelpunkt zu stellen, werden nunmehr die Aktionärsrechte hervorgehoben. Dies dürfte aus Sicht des Bitkom jedoch dazu führen, dass vermehrt von der Durchführung virtueller Hauptversammlungen abgesehen wird und das Gesetz damit ins Leere läuft.