Bitkom begrüßt den vom Bundesministerium des Innern vorgelegten „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes“ sehr. Er regelt erstmals, dass Daten der Bundesbehörden als Open Data zur Verfügung zu stellen sind. Dies wird für Verwaltung, Gesellschaft und Wirtschaft spürbar positive Effekte haben.
Der Entwurf erfüllt im Wesentlichen die Anforderungen der Digitalwirtschaft an ein erstes Open Data Gesetz des Bundes: Rohdaten, Open-by-Default und Open-by-Design, Kostenfreiheit, zentrale Metadaten und kommerzielle Nutzbarkeit sind richtig. Gleichwohl bleiben einige Erwartungen unerfüllt. Zu kritisieren ist etwa, dass kein verfahrensrechtlich abgesicherter Anspruch auf die Offenlegung von Daten vorgesehen ist. Nichtsdestotrotz sieht Bitkom das Gesetz als einen ersten und geeigneten Schritt an, dem zukünftig weitere Maßnahmen im Sinne eines umfassenderen Open Governments folgen müssen.
Bitkom unterstützt die Erstellung einer „Handreichung zu Open Data Aspekten im Rahmen der Beschaffung von IT-Systemen“, die nach Nr. 1.5 des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der G8 Open-Data-Charta angekündigt worden ist.