Mit der Neufassung des Sächsischen Vergabegesetzes (SächsVergabeG) sollen Mindestarbeitsbedingungen bei der Durchführung öffentlicher Aufträge sowie soziale und ökologische Prinzipien bei der Vergabe gestärkt werden. Überdies wird mit dem Gesetzentwurf das Ziel verfolgt, die Interessen von mittelständischen und jungen Unternehmen besonders zu berücksichtigen. Zudem soll eine Angleichung an bundesgesetzliche Vorschriften erfolgen.
In der vorliegenden Stellungnahme wird der Fokus auf die fachliche Bewertung der Regelungsvorhaben des SächsVergabeG gelegt, die eine für die Beschaffung von ITK-Produkten und Dienstleistungen besonders hohe Relevanz aufweisen. Dies umfasst insbesondere ökologische und soziale Kriterien, die Berücksichtigung von jungen Unternehmen, die Beschaffung von Open-Source-Lösungen sowie Regelungen zum Bestbieterprinzip.