Der Bitkom und seine Mitglieder begrüßen die Initiative des Bundesministeriums der Finanzen, einen Austausch zum Thema Treuhandkonten für Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute zu forcieren. In Deutschland ansässige Zahlungs- und E-Geld-Institute sehen sich mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Dies steht im Kontrast zu europäischen Gesetzesinitiativen, wie der PSD2, die zum Ziel haben, den Wettbewerb unter Zahlungsdienstleistern auf Basis eines Level-Playing-Fields zu intensivieren und damit Innovation zu fördern. Insbesondere die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten („KYCC“), insolvenzrechtliche Bestimmungen (Vermischungsverbot & Insolvenzschutz) sowie die daraus abgeleitete Aufsichtspraxis stellen einen klaren Nachteil für den Finanzstandort Deutschland dar. Diese Schieflage gilt es zu korrigieren, um die Wettbewerbsfähigkeit und ein entsprechendes Marktangebot sicherzustellen.