Der Bitkom begrüßt das Bestreben des Bundesministeriums für Gesundheit, die weitere Digitalisierung im Gesundheitswesen zu fördern und entsprechend aktueller Erfordernisse gesetzgeberisch tätig zu werden. Im vorliegenden Referentenentwurf finden sich einige positive Ansätze. So bspw. das Vorhaben einer Authentifizierung der Versicherten für den Zugriff auf Anwendungen der Telematikinfrastruktur in Apotheken sowie die Möglichkeit der einwilligungsbasierten Übermittlung von Daten aus dem eRezept an Hersteller von Digitalen Gesundheitsanwendungen.
Leider findet der Entwurf nicht durchgehend zielführende Lösungen in Bezug auf ein digitales Ökosystem im Gesundheitswesen und die Integration digitaler Angebote in den Versorgungsalltag. Aus Sicht der Bitkom-Mitglieder führen die geplanten gesetzlichen Regelungen an mehreren Stellen zu einer Einschränkung von Innovation und Wettbewerb in der digitalen Gesundheitswirtschaft. Das betrifft insbesondere den Umfang der Verknüpfung des eRezept-Fachdienstes mit weiteren Anwendungen der Telematikinfrastruktur, die Einbindung von Komponenten und Diensten an die informationstechnischen Systeme der Leistungserbringer sowie die hiermit verbundenen Verpflichtungen und die Bestimmungen zu Rahmenvereinbarungen. Für die weitere Beratung des Gesetzestextes sollte stets der gesamte Markt digitaler Angebote im Gesundheitswesen im Blick behalten werden und in Fragen finanzieller Verpflichtungen eine Begründbarkeit und Verhältnismäßigkeit nicht aus dem Fokus geraten.
Aus Sicht des Bitkom sollten die Versicherten baldmöglichst auch für die elektronische Patientenakte (ePA) und von ihnen genutzte digitale Gesundheitsanwendungen selbstbestimmt über den Datenaustausch und die Forschungsdatenfreigebe verfügen können. Es ist nicht nachvollziehbar, warum aufwendig zugelassene Digitale Gesundheitswendungen heute keine validierten Daten aus der ePA verarbeiten dürfen oder in Echtzeit Signale zu Interventionen per TIM/KIM-Dienste übermitteln können. Um das ganze Potential der ePA für die Versorgung nutzen zu können, sollten zu den medizinischen Informationsobjekten konkrete digitale Versorgungspfade entwickelt und verbindlich umgesetzt werden.