Wir bedanken uns bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Möglichkeit, an der Konsultation 14/2020 "Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)" teilzunehmen. Hier wollen wir insbesondere zur Frage der Auslagerung Bezug nehmen.