Mit der Einrichtung der Digitalagentur für Gesundheit (DAG) und dem dazugehörigen Gesetz werden die Grundlagen für die Digitalisierung im Gesundheitswesen langfristig neu definiert. Das Gesetz sieht eine massive Erweiterung des Aufgabenbereichs der gematik und eine (Teil-)Verstaatlichung von Aufgaben vor, die bisher von der Industrie im Wettbewerb bewältigt wurden. Die Umsetzung dieses Gesetzes gefährdet nicht nur das verfassungsrechtliche Marktmodell, sondern hemmt darüber hinaus die für eine zukunftsfähige medizinische Versorgung unabdingbare Innovationsfähigkeit der deutschen Gesundheitswirtschaft.
Unsere Einwände zum Referentenentwurf vom 07.05.2024 wurden in der neuen Fassung vom 08.07.2024 nicht berücksichtigt. Daher haben wir unsere Hauptkritikpunkte erneut zusammengefasst und in einer zweiten Stellungnahme konkrete Änderungsvorschläge zu dem Entwurf unterbreitet, der vom Kabinett beschlossen wurde.
Unsere erste Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 07.05.2024 steht hier zur Verfügung.