Am 21. Oktober 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Referentenentwurf für eine Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes vorgelegt. Das Gesetz soll die Gewährung von Rabatten oder Gutschriften bei über Online-Vermittlungsplattformen direkt an den Letztabnehmer vermittelten Verkäufen von preisgebundenen Büchern verbieten. Der Referentenentwurf verfehlt die Zielstellung des Buchpreisbindungsgesetzes und verkennt die existenzielle Bedeutung des Online-Vertriebs über Vermittler gerade für kleinere Buchhandlungen. Er schränkt die unternehmerische Handlungsfreiheit sowie die Flexibilität von Rabatt- und Gutscheinsystemen von Vermittlern unverhältnismäßig ein. Das Buchpreisbindungsgesetz ist im internationalen Rechtsvergleich bereits eines der strengsten und darf nicht noch weiter verschärft werden.