Lärm (ungewollter hörbarer Schall) mindert nicht nur die Lebensqualität, sondern kann auch die Gesundheit von Menschen beeinträchtigen. Um die Sicherheit und die Gesundheit von Personen bei Gefährdungen durch Lärm sicherzustellen, wurden in der Europäischen Union und in Deutschland gesetzliche Anforderungen entwickelt. Im Anhang der Deutschen Arbeitsstättenverordnung und auch in der Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft VBG-B3 (Lärm) wird darauf hingewiesen, die Schallpegel in Arbeitsstätten so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Aus diesem Grunde versuchen Arbeitgeber sehr oft besonders leise technische Arbeitsmittel einzukaufen. Dazu werden bei Neuanschaffungen vergleichbare Produkte von verschiedenen Herstellern auf ihr Akustik-Emissionsverhalten bewertet. Allerdings ist ein Vergleich der Akustikangaben nur möglich, wenn die Herstellerangaben auf den gleichen Mess- und Darstellungsgrundlagen beruhen
Ziel dieses Leitfadens ist eine Verbesserung der Vergleichbarkeit von Akustikdaten über die normengerechte Darstellung für IT Produkte hinaus.