Gemäß dem Referentenentwurf sollen PVS-Hersteller künftig u.a. dazu verpflichtet werden, Rote-Hand-Briefe sowie von den Bundesoberbehörden genehmigtes Schulungsmaterial zum Umgang mit bestimmten Arzneimitteln in die Praxissoftware niedergelassener Ärztinnen und Ärzte aufzunehmen. Grundsätzlich ist unter Berücksichtigung der Änderungen jedoch davon auszugehen, dass mit einem erhöhten Erfüllungsaufwand für Unternehmen zu rechnen ist. Durch erhöhte (Re-)Zertifizierungsaufwände und evtl. Umlagen zwischen Datenbank- und Praxissoftwareherstellern fallen diese deutlich höher aus als bisher. Neben weiteren Änderungsvorschlägen empfehlen wir weiterhin u.a. für eine reibungslose Umsetzung die Verschiebung des Inkrafttretens der Verordnung um ein Quartal auf den 01. Oktober 2023.