Die Europäische Kommission hat im April 2018 ihren E-Evidence-Vorschlag veröffentlicht. Der Bitkom begrüßt, dass er die Herausforderungen von grenzüberschreitenden Strafverfolgungsersuchen aufgreift und die Möglichkeit eröffnet, eine bessere Harmonisierung und Rechtssicherheit zu erreichen. Wir erkennen an, dass die Kombination von Prozessen und Verfahren auf nationaler und internationaler Ebene den Prozess der rechtmäßigen Datenbeschaffung unübersichtlich machen kann. Wir erkennen auch an, dass der rechtliche Rahmen für grenzüberschreitende Anfragen deutlich verbessert werden muss. Die aktuelle Situation lässt viele Diensteanbieter in rechtlicher Unsicherheit darüber, welche Datenanfragen sie erfüllen müssen.
Mit der vorgeschlagenen E-Evidence-Verordnung werden zwei neue Instrumente geschaffen: die Europäische Beweisanordnung (EPO) und die Europäische Beweissicherungsanordnung (EPresO), die es den Strafverfolgungsbehörden eines Mitgliedstaats ermöglichen, die Offenlegung oder Aufbewahrung von Beweismitteln direkt von dem in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen oder vertretenen Anbieter zu verlangen. Daher ist es wichtig, dass die Verordnung wichtige Grundsätze wie Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und eine starke Rechtsstaatlichkeit sowie den Schutz der Grundrechte betont.
Auch die Auswirkungen auf die Diensteanbieter, die Kosten des Verfahrens und potenzielle Konflikte mit anderen Rechtsordnungen bedürfen einer detaillierten Analyse. Darüber hinaus sollten sichere Datenübertragungen und Datenschutz oberste Priorität haben und durch die technische Umsetzung gewährleistet werden. Der Bitkom möchte an dieser Stelle einen Beitrag zur Verordnung, die Teil des E-Evidence-Vorschlags ist, sowie zu den Artikeln und Erwägungsgründen leisten.
Das Positionspapier liegt in englischer Fassung vor.
Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag zu elektronischen Beweismitteln (E-Evidence Proposal) im April 2018 veröffentlicht. Bitkom begrüßt, dass dieser Vorschlag die Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Strafverfolgungsersuchen angeht und die Möglichkeit einer besseren Harmonisierung und Rechtssicherheit eröffnet.
Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag zu elektronischen Beweismitteln (E-Evidence Proposal) im April 2018 veröffentlicht. Bitkom begrüßt, dass dieser Vorschlag die Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Strafverfolgungsersuchen angeht und die Möglichkeit einer besseren Harmonisierung und Rechtssicherheit eröffnet.
Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag zu elektronischen Beweismitteln (E-Evidence Proposal) im April 2018 veröffentlicht. Bitkom begrüßt, dass dieser Vorschlag die Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Strafverfolgungsersuchen angeht und die Möglichkeit einer besseren Harmonisierung und Rechtssicherheit eröffnet.
Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag zu elektronischen Beweismitteln (E-Evidence Proposal) im April 2018 veröffentlicht. Bitkom begrüßt, dass dieser Vorschlag die Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Strafverfolgungsersuchen angeht und die Möglichkeit einer besseren Harmonisierung und Rechtssicherheit eröffnet.
Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag zu elektronischen Beweismitteln (E-Evidence Proposal) im April 2018 veröffentlicht. Bitkom begrüßt, dass dieser Vorschlag die Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Strafverfolgungsersuchen angeht und die Möglichkeit einer besseren Harmonisierung und Rechtssicherheit eröffnet.
Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag zu elektronischen Beweismitteln (E-Evidence Proposal) im April 2018 veröffentlicht. Bitkom begrüßt, dass dieser Vorschlag die Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Strafverfolgungsersuchen angeht und die Möglichkeit einer besseren Harmonisierung und Rechtssicherheit eröffnet.
Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag zu elektronischen Beweismitteln (E-Evidence Proposal) im April 2018 veröffentlicht. Bitkom begrüßt, dass dieser Vorschlag die Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Strafverfolgungsersuchen angeht und die Möglichkeit einer besseren Harmonisierung und Rechtssicherheit eröffnet.
Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag zu elektronischen Beweismitteln (E-Evidence Proposal) im April 2018 veröffentlicht. Bitkom begrüßt, dass dieser Vorschlag die Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Strafverfolgungsersuchen angeht und die Möglichkeit einer besseren Harmonisierung und Rechtssicherheit eröffnet.
Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag zu elektronischen Beweismitteln (E-Evidence Proposal) im April 2018 veröffentlicht. Bitkom begrüßt, dass dieser Vorschlag die Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Strafverfolgungsersuchen angeht und die Möglichkeit einer besseren Harmonisierung und Rechtssicherheit eröffnet.