Die Europäische Kommission hatte im Rahmen der EU-Datenschutzreform am 25. Januar 2012 den Entwurf für eine EU-Datenschutz-Grundverordnung vorgestellt. Durch diese Verordnung soll die 1995 in Kraft getretene Datenschutzrichtlinie ersetzt und das Datenschutzrecht in den EU-Mitgliedsstaaten vereinheitlicht werden. Die Verordnung würde dann in der gesamten Europäischen Union unmittelbar gelten und könnte durch nationales Recht nicht geändert werden.
In seiner Stellungnahme vom 18. Mai begrüßt der Bitkom u. a. die EU-weite Abstimmung der Datenschutzbehörden sowie die geplante Selbstregulierung der Wirtschaft, macht aber auch auf Vorgaben für die Datenverarbeitung aufmerksam, deren Umsetzung in den Unternehmen, teilweise gar nicht oder nur mit hohem Aufwand umsetzbar wäre und deren Notwendigkeit für einen besseren Datenschutz fraglich ist.