Der nahtlose Wechsel von Cloud-/Datenverarbeitungsdiensten von einem ursprünglichen Dienstanbieter zu einem Empfänger kann für bestimmte Kunden in ihren jeweiligen Situationen eine wichtige Anforderung sein. Der Vorschlag für das Datenschutzgesetz (Data Act) geht auf dieses Problem ein.
Grundsätzlich unterstützen wir das Ziel der Kommission, Hindernisse für den Cloud-Wechsel zu beseitigen. Dies wird Cloud-Service-Nutzern helfen, Vendor Lock-in und eventuelle Abhängigkeiten von einem einzigen Anbieter zu überwinden, und die Kosten für die Einführung eines Multi-Cloud-Ansatzes zu senken.
Bei der Umsetzung solcher Richtlinien sollten jedoch die technischen und betrieblichen Komplexitäten der Migration von Daten, Anwendungen und Workloads berücksichtigt werden. Wie jede Norm muss auch ein Recht auf Wechsel sorgfältig mit Innovations- und Wettbewerbsanreizen für alle Beteiligten sowie mit den technischen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten abgewogen werden.
Es ist unmöglich, eine klare Grenze zwischen technischen Details und Hindernissen zu ziehen - jede Abweichung könnte als Hindernis gelten, daher ist ihre Bedeutung entscheidend. Außerdem sind die ursprünglichen Dienstanbieter technisch nicht immer in der Lage, die funktionale Gleichwertigkeit zu gewährleisten, wenn ein Kunde zu einem empfangenden Dienstanbieter wechselt.
In diesem Positionspapier bieten wir in englischer Sprache detaillierte Überlegungen und Leitlinien zu vielen Bestimmungen zum Wechsel und zur Interoperabilität im Datenakt-Vorschlag.