Wir freuen uns über die Möglichkeit, im Rahmen der Verbändeanhörung zum DGG-Ref-E-24 Stellung zu nehmen.
Was wir gut finden: Die Benennung der BNetzA als zuständige Aufsichtsbehörde für Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen begrüßen wir. Ebenso begrüßen wir, dass wenig bis kein Gold-Plating durch das Durchführungsgesetz stattfindet, was dem europäischen Binnenmarkt und einer einheitlichen Rechtspraxis zugutekommt.
Was noch besser werden könnte: Insbesondere verfahrens- und sanktionsrechtlich sehen wir noch Optimierungsreserven. Erstens betrachten wir die vorgesehenen Maximalfristen als unangemessen, zweitens besorgt uns der unverhältnismäßige Bußgeldrahmen für fahrlässige Verstöße.