Das Jahressteuergesetz 2020 vereint eine Vielzahl von Änderungen in fast allen deutschen Steuergesetzen. Verschiedene dieser Änderungen sind für die Digitalbranche von erheblicher Relevanz. Daher hat sich Bitkom sowohl zum Referentenentwurf als auch zum Regierungsentwurf des Gesetzes positioniert.
Dabei haben wir u.a. folgende Punkte adressiert:
Einführung einer Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft für Telekommunikationsdienstleistungen
Neue umsatzsteuerliche Pflichten im Online-Handel über Plattformen
Rückwirkende Rechnungsberichtigung
Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten im Steuerrecht
Abgrenzung von Geld- und Sachleistungen bei Sachbezugskarten
Ablehnung einer Verordnung für verbindliche technische Standards von Schnittstellen und Datenstrukturen
Die vollständigen Kommentierungen des Bitkom können Sie anbei herunterladen.