Insgesamt begrüßt Bitkom eine Vielzahl der geplanten Anpassungen. Insbesondere die Einführung einer Pauschalierungsnorm für ein Mobilitätsbudget und die vorgesehenen Anpassungen des § 19a EStG zur sogenannten Konzernklausel sind erfreulich. Jedoch sind weitergehende Anpassungen und Vereinfachungen wünschenswert, beispielsweise im Zusammenhang mit der Kassenfiskalisierung, der angedachten Änderung bezüglich der umsatzsteuerlichen Steuerbefreiung für Bildungsleistungen und weiteren Neuregelungen innerhalb des EStG und des UStG.