Die Umsetzung der EU Richtlinie 2016/2102 erfolgte in Deutschland auf Bundesebene durch das Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, das am 14. Juli 2018 in Kraft getreten ist. In Folge dessen ist eine inhaltliche Angleichung und Konkretisierung der BITV 2.0 erforderlich, die im Entwurf vom 05.03.2019 vorliegt.
Bitkom begrüßt ausdrücklich, dass der Entwurf der neuen BITV nun direkt auf die funktionalen Anforderungen zur Barrierefreiheit der harmonisierten EU-Norm DIN EN 301 549:2018 "Anforderungen an die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Diensten" verweist und somit die Anlage 1 der bisherigen BITV 2.0 entfällt. Bitkom fordert, dass bei der Umsetzung der EU Richtlinie 2016/2102, im Sinne einer bundesweiten Vereinheitlichung, alle Bundesländer gleichermaßen die neue BITV übernehmen.