Die EU-Webseitenrichtlinie verwendet das Grundkonzept des New Legislative Framework (NLF), d.h. die Trennung von wesentlichen, in der Produktgesetzgebung festgelegten Anforderungen einerseits und der Beschreibung einer technischen Realisierung nach dem Stand der Technik in produktspezifischen freiwilligen Normen andererseits. Die freiwillige Anwendung von harmonisierten europäischen Normen (hEN) ermöglicht es den Entwicklern, alternative Lösungen zu schaffen, während die Konformitätsvermutung im Hinblick auf geringere Entwicklungskosten und Markteinführungszeit (time-to-market) besonders KMU hilft. Dieses Konzept sollte für die EU-Webseitenrichtlinie beibehalten und durch die schnellere Annahme der neuesten Version einer Europäischen Norm (z.B. EN 301 549) unterstützt werden, damit sie geeignet ist, die Konformitätsvermutung als hEN zu begründen.