Der Änderungsentwurf zu § 37a BDSG-Entwurf (BDSG-E) sieht unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Dezember 2023 - C634/21 vor, den bisherigen § 31 durch einen neu gefassten § 37a BDSG zu ersetzen. Der Koalitionsvertrag (Zeilen 5763 f.) sieht darüber hinaus vor: „Wir werden zügig prüfen, wie die Transparenz beim Kreditscoring zugunsten der Betroffenen erhöht werden kann. Handlungsempfehlungen werden wir zügig umsetzen.“
Bitkom begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, mit der Einführung des § 37a BDSG-E die Vorgaben des Urteils des EuGH zügig umzusetzen und damit Rechtssicherheit für Auskunfteien und ihre Kundinnen und Kunden zu schaffen.
Gleichwohl bedarf der Entwurf in handwerklicher und fachlicher Hinsicht sowie im Hinblick auf seine Eignung zur Zielerreichung der Präzisierung und Nachbesserung. Die vorliegende Stellungnahme hat zum Ziel, einen Überblick über die aus Sicht des Bitkom zentralen Probleme des § 37a BDSG-E zu geben und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.