Das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz regelte im Wesentlichen, dass ein Produkt in allen Handelsstufen grundsätzlich der Rechtslage zum Zeitpunkt seines erstmaligen Inverkehrbringens entsprechen musste. Bei Verbraucherprodukten des nicht harmonisierten Bereiches wurde dagegen auf die Rechtslage zum Zeitpunkt des tatsächlichen Inverkehrbringens abgestellt. Diese Regelung ist im neuen Produktsicherheitsgesetzes nicht mehr enthalten.
Die drei Verbände ZVEI, VDMA und Bitkom setzen sich in dem Papier dafür ein, dass neue Produkte, die ein Händler auf Lager hat, vom Händler auch nach Änderung von Rechtsvorschriften und/oder Normen abgegeben werden, ohne dass diese aufgrund dieser Vorschriften- bzw. Normenänderungen überprüft werden müssten. Diese Sichtweise wird dem Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS) vorgelegt mit dem Ziel, hierzu eine gemeinsame Sicht mit den Behörden zu erreichen. Der Ausschuss für Produktsicherheit hat seine Grundlage im § 33 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und berät die Bundesregierung in Fragen der Produktsicherheit. Er ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt.
Das Positionspapier steht im Downloadbereich zur Verfügung.