Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet den Bund und die Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis zum 31. Dezember 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die landesrechtlichen Grundlagen für die aufgrund des OZG notwendigen Angebote sollen durch Ergänzungen des HEGovG geschaffen werden. Dies betrifft vor allem Regelungen zur Einrichtung und Löschung von Servicekonten sowie zur Verarbeitung von in den Servicekonten gespeicherten Daten. Die anstehende Novelle soll zugleich für notwendige Aktualisierungen und technikoffene Neuregelungen zur weiteren Erleichterung der Verwaltungsdigitalisierung genutzt werden. In der Stellungnahme werden die einzelnen Maßnahmen aus Sicht der Digitalwirtschaft bewertet.