Bitkom möchte die Gelegenheit nutzen, um Feedback zum Entwurf der Kommission zur Überarbeitung des Blauen Leitfadens zu geben.
Aus Sicht von Bitkom ist der Blaue Leitfaden ein unverzichtbares Hilfsmittel für Wirtschaftsakteure in Europa.
Wir haben jedoch einige allgemeine Anmerkungen zu dem Entwurf und möchten speziell auf die Kapitel 2.1 und 4.2 eingehen, da diese für uns von besonderer Relevanz sind und einer Korrektur bedürfen.
Der Entwurf zur Überarbeitung des Blauen Leitfadens enthält verschiedene Punkte, die von keiner NLF-Richtlinie gefordert werden und für die es keine Rechtsgrundlage gibt. Ein Leitfaden hat nicht den Zweck, neue Anforderungen hinzuzufügen.
Darüber hinaus schlagen wir vor, dass vor der Überarbeitung des Blauen Leitfadens der Status des Leitfadens zu Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/1020 zur Marktüberwachung und Konformität von Produkten geklärt werden sollte. Der Blaue Leitfaden sollte die vereinbarten Leitlinien zu Artikel 4 klar widerspiegeln, da Konsistenz der Schlüssel zur Einhaltung und klaren Durchsetzung ist. Doppelte oder gar widersprüchliche Anforderungen müssen vermieden werden.
Das Positionspapier liegt in englischer Fassung vor.