Die barrierefreie Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik ist eine Anforderung, die sowohl dem demografischen Wandel Rechnung trägt und auch Voraussetzung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Gesellschaft und Beruf ist. Bei der praktischen Umsetzung dieser Anforderung spielen die Prinzipien des "Accessible Design" bzw. "Design for All" eine wesentliche Rolle. Wegen seiner gesellschaftlichen Relevanz ist Barrierefreiheit seit Jahren Gegenstand von Regulierung und Standardisierung. Die Experten des Arbeitskreises arbeiten an der sinnvollen und praxisnahen Gestaltung der Regelwerke in Deutschland, Europa und international mit.
Themen
European Accessibility Act (EAA) und dessen Umsetzung in deutsches Recht (BFSG)
Austausch der Mitgliedsunternehmen hinsichtlich der Umsetzung von Anforderungen zur Barrierefreiheit und Informationsaustausch über relevante Regulierung und Standardisierung im Bezug zur Barrierefreiheit und dem European Accessibility Act (EAA)
Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und deren Verordnung
Internationale Harmonisierung der Accessibility-Anforderungen und -Regulierungen (z. B. Europa, USA) zur Vermeidung von Marktfragmentierungen
Begleitung der 2023 geplanten Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
Vertretung der Interessen der deutschen IKT-Wirtschaft im Zusammenhang mit der europäischen Standardisierung und Regulierung im Bereich der Barrierefreiheit als Ansprechpartner für DIN, DKE, BMAS und BDI
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