Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen (EVB-IT) werden seit vielen Jahren durch die öffentliche Hand in Abstimmung mit der Wirtschaft entwickelt. In den Verhandlungen werden die IT-Anbieter durch den Bitkom vertreten. Die Musterverträge sind für Beschaffungen durch Bundes- und Landesbehörden bestimmt und geeignet. Aber auch Kommunen und sonstige öffentliche Organisationen greifen darauf zurück.Die EVB-IT werden auf Vorschlag des BMI vom IT-Planungsrat beschlossen und sind über die Verwaltungsvorschriften Nr. 4 zu § 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) von allen Bundesbehörden verpflichtend anzuwenden. Dies betrifft sowohl Vergaben unterhalb, als auch oberhalb der europäischen Schwellenwerte. Vergleichbare Regelungen gibt es in den Verwaltungsvorschriften zu den Landeshaushaltsordnungen der Länder.
Primäre Zielgruppe der EVB-IT sind staatliche Einrichtungen, die als öffentlicher Auftraggeber der Ausschreibungspflicht unterliegen. Darüber hinaus haben sich die EVB-IT auch bei vielen Unternehmen in der Privatwirtschaft etabliert.
Nahezu alle relevanten Szenarien von überschaubaren bis hin zu komplexen IT-Beschaffungen sind von den EVB-IT abgedeckt. Für die unterschiedlichen Leistungsgegenstände gibt es entsprechende Vertragstypen, z.B. Kauf von Hardware, Überlassung von Software, Lieferung, Installation und Betrieb von IT-Systemen. Die Vertragsmuster fördern mit ihrer Standardisierung sowohl bei den Vergabestellen, als auch bei den bietenden Unternehmen einen effektiven öffentlichen Einkauf.
Eine vollständige Übersicht mit den Vertragsdokumenten ist auf cio.bund.de zu finden.
Zuständiges Gremium im Bitkom für die Verhandlungen mit dem BMI ist der Arbeitskreis Öffentliche Aufträge. In 2017 wurden die EVB-IT Dienstverträge neu verhandelt.