Die Bundesregierung hat die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young beauftragt, das Verhältnis von Kosten und Nutzen bei der Einführung von Intelligenten Messsystemen in Deutschland zu untersuchen. Ziel ist es, nur dann einen Austausch vorzusehen, wenn beim Verbraucher der zu erwartende Nutzen seine Kosten übersteigt. Hierzu wurden über acht Monate umfangreiche Befragungen von Unternehmen und Verbänden durchgeführt, Studien und Pilottests ausgewertet und Berechnung angestellt. Die Kosten Nutzen Analyse wurde bereits im Juli 2013 veröffentlicht . Sie ist für die Bundesregierung nicht bindend, liefert aber die bislang umfangreichste Datengrundlage und erste konkrete Ausgestaltungsvorschläge.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass erheblicher volkswirtschaftlicher Nutzen durch die Verwendung von Intelligenten Zählern und eine Interaktion bestimmter Nutzer mit einem Smart Grid besteht. Zunächst profitieren alle Netznutzer durch vermiedenen Netzausbau und eine bessere Integration der Erneuerbaren. Der größte Nutzen für die gesamte Volkswirtschaft ergäbe sich, wenn alle Verbraucher ab einem Stromverbrauch von 3.000 kWh einen Smart Meter Gateway erhielten (KNA, Pkt. 7.2 „Ausdehnung der Einbauverpflichtungen für weitere Verbrauchsgruppen“). Dies beträfe auch Durchschnittshaushalte.
Jedoch sollen Intelligente Zähler und Smart Meter Gateways nur dann eingeführt werden, wenn auch zu erwarten ist, dass der Nutzen des individuellen Stromabnehmers seine Kosten für Intelligente Zähler und/oder Smart Meter Gateway übersteigt (s. auch Pressemitteilung des BMWi ). Obwohl es gesamtvolkswirtschaftlich sinnvoll wäre, soll niemand einen Smart Meter Gateway erhalten, bei dem zu erwarten ist, dass er dessen Kosten nicht wieder reinholt. Je höher der individuelle Verbrauch, desto einfacher ist es auch für den Einzelnen, durch die Verwendung von Intelligenten Zählern oder Smart Meter Gateways seine Kosten zu senken.
In seiner Studie empfiehlt Ernst & Young daher ein abgestuftes Vorgehen bei der Einführung von Intelligenten Zählern und Smart Meter Gateways in Deutschland. Mit dem Smart Grid kommunizieren sollen nur Nutzer, die entweder das Netz besonders belasten, oder aber besonders zu seiner Entlastung beitragen können. Bloß intelligente Zähler, die nicht mit dem Netz kommunizieren können, sollen dagegen in den nächsten 18 Jahren immer dann eingebaut werden, wenn ein alter mechanischer Zähler ausgetauscht werden muss.