Deutschland steht durch die Energiewende unter erheblichem Druck, seine Stromnetze intelligenter zu machen. Im Bundeswirtschaftsministerium besteht im Zuge der Plattform Zukunftsfähige Energienetze zu diesem Thema eine eigene Arbeitsgruppe . Teilnehmer sind Vertreter von Verbänden, Ministerien, des Bundesdatenschutzbeauftragten, der Forschung, Unternehmen und Verbraucherschützer. Ein großer Teil der Arbeit besteht darin, sichere Zugangs- und Kommunikationsgeräte für das Smart Grid zu entwickeln, die sogenannten Smart Meter Gateways.
Auch heute schon kommunizieren Anschlussnutzer und Netzbetreiber miteinander. Allerdings beschränkt sich die Kommunikation auf die Übermittlung des jährlichen Stromzählerstandes und im Gegenzug den Versand der Stromrechnung. Zählerstände erfährt der Netzbetreiber heute durch Ablesung, Einsenden per Postkarte oder Eintragung in einem Internetportal. Aus den gesammelten Zählerständen wird dann (stark vereinfacht gesprochen) zurückgerechnet, wer über das Jahr das Netz wie stark in Anspruch genommen hat. Dieser Prozess der Abrechnung zwischen hunderten von Netzbetreibern, über tausend Stromlieferanten, etwa 1,5 Mio. EEG-Anlagen und 40 Mio. Haushalten ist extrem komplex. Aus den eingenommenen Entgelten werden dann Netzbetreiber, Kraftwerke, Erneuerbare und Lieferanten entsprechend entlohnt. Die Zählermesswerte bilden damit faktisch die Grundlage für alle Zahlungsströme im Energiesystem. Korrekte Zählerdaten sind also für alle Akteure des Energiesystems enorm wichtig. Das ist der Grund, weshalb Zähler geeicht sind und Verbraucher sie beim Umzug an- und abmelden müssen. Anders als etwa im Internet, in dem auf jede erdenkliche Weise kommuniziert werden kann, gibt es im Energiesystem de facto die universelle Sprache der Zählermesswerte.
Grundlage für den Aufbau eines Smart Grid ist daher zunächst die Digitalisierung und Übertragbarkeit von Zählerdaten. Dies geschieht durch ein digitales Verbrauchsmessgerät („Intelligenter Zähler“, „Smart Meter“ s.u.). Intelligente Zähler allein machen bei weitem noch kein Smart Grid. Ein Smart Grid ohne Intelligente Zähler ist aber schwer vorstellbar, weil die Interaktion und Abrechnung im Energiesystem letztlich immer auf einer Zuordnung von Zählerwerten basiert.
Auf europäischer Ebene schreibt die Energiebinnenmarkt-Richtlinie seit 2009 vor, dass 80% der Haushalte bis 2020 einen Intelligenten Zähler erhalten müssen. Allerdings können die Mitgliedstaaten vorher eine Analyse durchführen, ob und inwieweit die langfristigen Vorteile die Kosten für Markt und Verbraucher überwiegen können. Je nach Resultat können Sie von der Quote von 80% abweichen. Die Kosten Nutzen Analyse für Deutschland wurde im Juli 2013 veröffentlicht (hierzu s.u.). Sie enthält Empfehlungen, an die die Bundesregierung aber nicht gebunden ist. Sie riskiert aber Druck von der EU-Kommission, wenn diese der Ansicht ist, dass Deutschland die Einführung von intelligenten Zählern ungerechtfertigt verzögert.
Bislang hat die Bundesregierung kein konkretes Konzept für die Einführung von Intelligenten Zählern und Messsystemen vorgelegt. Es wurden jedoch bereits mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die notwendigen Sicherheitsstandards erarbeitet („BSI-Schutzprofil“) und in einem Entwurf für eine Messsystem-Verordnung (MSysV-E) die grundlegende Systemarchitektur entworfen. Bereits verabschiedet wurde eine Änderung der Stromnetzzugangsverordnung, wonach Netzbetreiber zukünftig auf Anforderung statt der jährlichen eine viertelstündliche Messung, Bilanzierung und Abrechnung ermöglichen müssen.