In einem Satz: Die Zustellung elektronischer Einschreiben ermöglicht die Übermittlung von Daten zwischen Dritten auf elektronischem Weg und weißt dabei nach, dass die Daten versandt und empfangen wurden.
Hier handelt es sich um einen elektronischen Dienst, der in der Regel gegen Entgelt erbracht wird, der die Übermittlung von Daten zwischen Dritten mit elektronischen Mitteln ermöglicht und einen Nachweis der Handhabung der übermittelten Daten erbringt. Dazu zählt der Nachweis der Absendung und des Empfangs der Daten, und der die übertragenen Daten vor Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder unbefugter Veränderung schützt. In Deutschland regelt das De-Mail-Gesetz seit 2011 Dienste für den sicheren, vertraulichen und nachweisbaren elektronischen Geschäftsverkehr. Mit den Versandoptionen Versandbestätigung und Eingangsbestätigung erfüllt eine De-Mail die Voraussetzungen für einen Dienst zur Zustellung elektronischer Einschreiben. Für die versandten Nachrichten legt die eIDAS-Verordnung eine besondere Rechtswirkung fest (Art. 43 Abs. 2): Vermutung der Unversehrtheit der Daten, der Absendung dieser Daten durch den identifizierten Absender und des Empfangs der Daten durch den identifizierten Empfänger und der Korrektheit des Datum und der Uhrzeit der Absendung und des Empfangs, wie sie von dem qualifizierten Dienst angegeben werden. Anbieter bekommen den Qualifikationsstatus von der zuständigen Behörde verliehen, nachdem sie die Konformität zu den entsprechenden Anforderungen aus der Verordnung nachgewiesen haben.