Berlin, 6. Dezember 2022 - Mit dem AI Act will die EU-Kommission einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa schaffen. Heute wird der Rat der Europäischen Union seine Position dazu beschließen. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung:
„Der Rat der Europäischen Union hat mit seinen Vorschlägen zum AI Act den Entwurf der Kommission an entscheidenden Stellen verbessert. Zugleich besteht aber weiterhin die Gefahr, dass durch eine zu starke Fokussierung auf Risiken die KI-Entwicklung in Europa ausgebremst wird. Künstliche Intelligenz ist eine Technologie, der eine entscheidende Bedeutung für unsere Zukunftsfähigkeit zukommt. Zwei Drittel der Unternehmen in Deutschland sehen in KI vor allem eine Chance. Damit kommt dem AI Act mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und unseren künftigen Wohlstand eine bedeutende Rolle zu.
Bitkom begrüßt, dass der Rat die Definition eines KI-Systems nachgeschärft hat. Es muss sichergestellt werden, dass nur solche Systeme reguliert werden, die durch KI-spezifische Eigenschaften neue Risiken mit sich bringen. Allerdings bleibt die Risikoklassifizierung weiterhin zu vage. Damit der risikobasierte Ansatz der EU-Kommission erfolgreich sein kann, muss präzise erfasst werden, wo ein hohes Risiko entsteht und wie dieses abzugrenzen ist. Dabei dürfen nicht pauschal Anwendungsfälle eingestuft werden, sondern es muss eine auf die konkrete Anwendung bezogene Einschätzung des Risikos erfolgen. Auch bei der geplanten zusätzlichen Regulierung für Systeme mit vielen möglichen Einsatzwecken („General Purpose AI“), wie Bild- oder Spracherkennung, bleiben noch viele offene Fragen. Hier sollte der Fokus sollte darauf liegen, die Zusammenarbeit zwischen allen an der Entwicklung eines KI-Systems Beteiligten zu fördern, um auf diese Weise das Ziel der Risikominimierung zu erreichen.
Im anstehenden Trilog von Rat, Parlament und Kommission sollte der vorliegende Vorschlag noch praxistauglicher gestaltet werden. Es darf dabei auch nicht zu Widersprüchen mit bestehenden Vorgaben und damit zu neuen Unsicherheiten kommen, denn in Bereichen wie Medizinprodukte oder Finanzen ergänzt die KI-Verordnung bereits bestehende umfangreiche Regulierung.“