Berlin, 08. Juni 2021 - Die elektronische Steuererklärung wird zunehmend beliebter. Im vergangenen Jahr entschieden sich besonders viele für den digitalen Weg zum Finanzamt, statt die Dokumente zum Briefkasten zu bringen: 28,2 Millionen Menschen reichten ihre Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2019 online ein. Das ist ein Anstieg um 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, als es 23,8 Millionen Online-Steuererklärungen waren. Dies berichtet der Digitalverband Bitkom auf Basis von Daten der Finanzverwaltung, die den Online-Dienst Elster betreibt. „Die elektronische Steuererklärung Elster ist das Paradebeispiel dafür, dass und wie digitale Verwaltung auch in Deutschland funktioniert: Ein zentraler Ansatz durch den Bund und alle machen mit“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. Ein Vorteil: Aufwand und Eingabefehler verringern sich. Außerdem werden elektronische Steuererklärungen bevorzugt bearbeitet, sodass Steuerpflichtige schneller an ihre Rückerstattung kommen. Die Zahl der Steuererklärungen wird sich für das Corona-Steuerjahr 2020 im Verhältnis zum Vorjahr noch einmal erhöhen. Ein Grund dafür ist die stark gestiegene Anzahl von Menschen, die Kurzarbeitergeld bezogen haben. Diese sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Neben mehr Pflicht-Abgaben von Steuererklärungen gibt es verschiedene Neuerungen, die im Rahmen der Corona-Pandemie eingeführt wurden und Anreize schaffen, auch auf freiwilliger Basis eine Steuererklärung einzureichen. So können Bürgerinnen und Bürger von diversen Steuererleichterungen profitieren. Beispielsweise ist die sogenannte Homeoffice-Pauschale interessant, die es Steuerpflichtigen ermöglicht, pro Tag pauschal 5 Euro (max. 600 Euro im Jahr) abzusetzen, auch wenn die Arbeit z. B. am Küchentisch, also ohne getrenntes häusliches Arbeitszimmer durchgeführt wurde. Fernpendler können zudem die BahnCard 100 komplett absetzen, wenn glaubhaft nachgewiesen werden kann, dass diese Corona-bedingt für berufliche Zwecke nicht oder kaum genutzt wurde. Alle Infos zu den Änderungen hat das Bundesfinanzministerium in einer FAQ-Liste zusammengefasst.
Nicht nur Steuererleichterungen wurden angesichts der Corona-Pandemie beschlossen, auch die Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen für 2020 hat der Bundestag verlängert. Die allgemeine Frist, die 2019 bereits um zwei Monate bis Ende Juli ausgedehnt wurde, endet für das vergangene Steuerjahr nun am 31. Oktober 2021. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, deren Steuererklärung von einem Steuerberater bzw. einer Steuerberaterin oder einem Lohnhilfesteuerverein erstellt werden, haben sogar bis Ende Mai 2022 Zeit, diese abzugeben – also ebenfalls drei Monate später. Steuerberatungen werden zudem zusätzlich entlastet und müssen Steuererklärungen für 2019 ausnahmsweise erst bis Ende August 2021 abgeben. Normalerweise drohen bei Fristüberschreitungen empfindliche Strafen. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Finanzämter jedoch dazu angehalten, auf Verspätungszuschläge zu verzichten. Die Verlängerung der Erklärungsfrist wirkt sich auch auf andere Fristen entsprechend aus, wie die auf Zinsen, Verspätungszuschläge und Einkommensteuervorauszahlungen. Der Fristverlängerung muss der Bundesrat Ende Juni noch zustimmen. Daher sind diese Fristverlängerungen in der oben verlinkten FAQ-Liste des Bundesfinanzministeriums noch nicht berücksichtigt.
Für den digitalen Weg zur Steuererklärung kann man zwischen mehreren Möglichkeiten wählen: über den Browser, mit einer Software zum Download oder über mobile Apps. Eine steigende Anzahl an kommerziellen Anbietern bringt derzeit Lösungen für die Online-Steuererklärung auf den Markt. Dabei setzen sie besonders auf Nutzerfreundlichkeit und geben zusätzlich Steuertipps. Die Kosten für das Programm können dann von der Steuer abgesetzt werden. Eine kostenfreie, aber etwas kniffligere Alternative für die elektronische Durchführung der Steuererklärung bietet die Finanzverwaltung über das Online-Portal „Mein Elster“. Dazu bedarf es einer einmaligen Registrierung und postalischen Authentifizierung, die einige Tage beansprucht. Download und Installation einer Software sind nicht nötig. Das Elster-Formular zum Download für eine offline Bearbeitung ist seit diesem Jahr nicht mehr verfügbar. Der Umstieg zu „Mein Elster“ ist jedoch in wenigen Schritten vollzogen.
Die Angaben zur Zahl der elektronischen Einkommensteuererklärung basieren auf Daten der Finanzverwaltung.