Bitkom erhebt von seinen Mitgliedern nach den Vorgaben der Satzung und Beitragsordnung einen Mitgliedsbeitrag, der jedes Jahr neu auf Basis bestimmter Kennzahlen des Vorjahres (bzw. des Geschäftsjahres, das im Vorjahr endete) berechnet wird. Hierbei handelt es sich um Pflichtangaben (gemäß § 4 Ziffer 2 der Bitkom-Satzung).