Die dringend notwendige Digitalisierung und der Ausbau des Digitalstandorts Deutschland können nur gelingen, wenn wir Datenschätze konsequent heben, Datennutzung vereinfachen und Datentransfers international erhalten. Daran entscheidet sich auch, ob wir Technologien wie Künstliche Intelligenz sowie Cloud umfassend nutzen und uns im globalen Wettbewerb behaupten können.
Für das Gelingen der europäischen Datenökonomie und den erfolgreichen Aufbau deutscher/europäischer Datenplattformen ist es unabdingbar, Rechtsunsicherheiten beim Umgang mit personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten abzubauen. Unternehmen zögern, Daten zu nutzen, weil sie rechtliche Risiken kaum abschätzen können. Die Vereinbarkeit von Datenschutz und innovativer Nutzung digitaler Technologie ist jedoch selbstverständlich möglich, wenn die Interessen der Betroffenen im Sinne von Datensouveränität – also einer selbstbestimmten Zuweisung der Nutzung ihrer Daten – gewahrt sind und der Verarbeiter die Datensorgfalt – also die rechtmäßige und sichere Verarbeitung der Daten – sicherstellt. Von entscheidender Bedeutung wird es daher sein, dass Prinzipien wie Datensouveränität, Datensorgfalt und Datenverfügbarkeit zum Leitbild entwickelt werden und eine Balance zu Prinzipien wie Datenminimierung hergestellt wird.
Grundvoraussetzung für erfolgreiche, europäische datengetriebene Geschäftsmodelle ist die Qualität der Daten im Zusammenspiel mit einem konkreten Vorgehensmodell, wie die Auswertung dieser Daten einen Nutzen stiften kann. Dieses kann in der Wirtschaft ein Geschäftsmodell oder in der Verwaltung die Verbesserung einer Verwaltungsleistung sein. Der Zugang zu den Daten schließt nicht nur den physischen Zugriff auf (qualitätsgesicherte) Daten ein, sondern auch deren Beschreibung und Verknüpfbarkeit mit wiederum anderen Daten. Erst wenn diese Aspekte berücksichtigt und gelöst sind, gelingt es, aus Daten das innewohnende Wissen zu schöpfen und die skizzierten Vorteile zu erlangen.
Datenkooperationen werden einer der Schlüssel der Datenökonomie sein. Das gilt sowohl im nationalen wie auch im internationalen Kontext. Internationale Datentransfers müssen daher dauerhaft rechtssicher möglich sein, Wettbewerb unter Anbietern gefördert werden und Anforderungen an Datensicherheit konsequent umgesetzt werden. Innovative Datenmanagement- und Datentreuhandmodelle können neue Potenziale bieten. Es sollten zeitnah gemeinsam mit der Wirtschaft Praxisbeispiele etabliert werden und die gerade im Aufbau befindlichen Datentreuhandmodelle gefördert werden. Hierbei sind auch vorhandene Marktlösungen, die den Verbraucher in der Rechte- und Zugriffszuweisung, dem Handling seiner Daten unterstützen, zu beachten und ggf. auf sie aufzusetzen. Um Datenaustausch zwischen Unternehmen zu fördern, sind kooperative Datennutzungsmodelle zwischen Unternehmen der richtige Weg. Hierzu besteht vor allem Handlungsbedarf bei den übergreifenden Harmonisierungen auch sektorspezifischer Standards oder Kodizes hinsichtlich der Datensemantik, der Datenformate und der Schnittstellen. Für einen erfolgreichen Datenaustausch braucht es zudem dringend Rechtssicherheit zu Haftungs- und Wettbewerbsfragen sowie zum Datenschutz. Hier können Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden mit einheitlichen Auslegungen, Leitlinien, Musterverträgen und Hinweisen auf explizite Gestaltungsspielräume, die Unternehmen auch nutzen sollen, für die nötige Klarheit sorgen. Die Aufsichtsbehörden sind, vor allem angesichts immer komplexer werdender Zusammenhänge und neuer Zuständigkeiten, so auszustatten, dass sie eine praxisbezogene Beratung der Unternehmen zur Umsetzung neuer Daten- und Geschäftsmodelle auch umsetzen können.
Erfolgreiche Datenökosysteme brauchen eine Digitalpolitik, die auf Datensouveränität, Datensorgfalt und Datenverfügbarkeit ausgerichtet ist. Datensparsamkeit sollte als Leitmotiv bei personenbezogenen Daten vor diesem Hintergrund weiterentwickelt und mit datenökonomischen Gesichtspunkten ausbalanciert werden. Das ist die Grundlage für anwenderseitiges Vertrauen und Kontrolle in Datenökosystemen, die auf Grundlage und in Vernetzung mit souveränen Cloud- und Dateninfrastrukturen aufgebaut werden. Diese Ökosysteme bilden damit die Grundlage für eine funktionierende und wettbewerbsfähige europäische Datenökonomie.
Ein kohärenter Rechtsrahmen ist für die Datenökonomie unerlässlich. Föderale Auslegungen und Sonderregelungen zum Datenschutz wirken sich innovationshemmend aus und bewirken Standortnachteile innerhalb der Bundesrepublik. Kohärenzbedarf besteht daneben auch bei der Auslegung der Datenschutzvorgaben durch die Aufsichtsbehörden. Der Status quo im Open-Data-Bereich zeigt, dass verschiedenste regulatorische Ansätze, sowohl zunächst auf EU-Ebene und später zusätzlich auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene, ergriffen werden, die nicht miteinander verzahnt sind. Insbesondere lokal begrenzte Vorschriften sind häufig kontraproduktiv, da größtmöglicher Nutzen erst durch einen freien Datenfluss, das Zusammenführen von Datenbanken und die Vernetzung der Akteure entstehen. Das Dateninstitut sollte zu diesem Zweck schnellstmöglich eingerichtet, mit ausreichend Mitteln ausgestattet und die Einbeziehung der Industrie stets sichergestellt werden.