Die Bewertung der Rechtslage im Verhältnis Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und Telemediengesetz (TMG) durch die Datenschutzkonferenz (DSK) in ihrem Positi-onspapier vom 26.4.2018 knapp einen Monat vor Anwendbarkeit der DS-GVO ist aus Sicht des Bitkom weder zutreffend noch hilfreich. Weder ist nachvollziehbar, weshalb die Anwendung noch geltender TMG-Vorschriften völlig ausgeschlossen sein soll, noch erscheint die Fokussierung auf die Einwilligung für jegliche Art von Webtracking und Erstellung von Nutzerprofilen rechtlich und tatsächlich geboten.