Das Datenschutzrecht berührt in der heutigen digitalen Wirtschaft nahezu alle Geschäftsbereiche. Der mit der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) geschaffene Rechtsrahmen zum Schutz der Grundrechte der Betroffenen kann zugleich Prozesse und Innovationen ermöglichen und die digitale Souveränität Europas stärken. Das kann jedoch nur gelingen, wenn die Auslegung ausbalanciert ist und vor allem eine rechtssichere Anwendung ermöglicht wird. Daneben muss endlich das wichtigste Versprechen der DS-GVO eingelöst werden: ein einheitlicher Rechtsrahmen für die gesamte EU. Das muss auch für die innerdeutsche Auslegung der Datenschutzvorschriften gelten. Die bisherige Struktur der Datenschutzaufsicht ist jedoch auf 18 unterschiedliche Behörden angelegt, was zu Auslegungsdifferenzen führt, die durch mehr Vereinheitlichung und bundesweit harmonisiertere Auslegungshilfen zukünftig vermindert werden müssen. Konkrete Vorschläge um dieses Ziel zu erreichen hat der Bitkom im Positionspapier zur Struktur der Aufsichtsbehörden in Deutschland zusammengefasst. Das Papier können Sie hier herunterladen.