Stellungnahme zum Verordnungsentwurf des BMDV zum teleoperierten Fahren
Teleoperiertes Fahren hat als Teil der digitalen Mobilität an Bedeutung gewonnen und wird bereits in der Güter- und Personenbeförderung erprobt. Es ermöglicht, Fahrzeuge durch einen dislozierten menschlichen Fahrer (Teleoperator) zu steuern. Dies kann als Ergänzung zu automatisierten Fahrzeugen oder als unabhängige Funktion erfolgen. Dabei werden Fahrsituationen visuell und auditiv erfasst und in Echtzeit gesteuert. Wir begrüßen den Ansatz, dass eine eigene Verordnung erarbeitet werden soll, um einen regulatorischen und rechtlichen Rahmen für die Erprobung und den Einsatz ferngelenkter Fahrzeuge zu schaffen. In unserer Stellungnahme legen wir einen besonderen Schwerpunkt auf die folgenden Themen:
Zusammenwirken unterschiedlicher Technologien
Die Rolle des Betreibers einführen
Nutzen aufzeigen und Akzeptanz sichern
Typgenehmigung von Fahrzeug und technischer Ausrüstung
Klarheit bei verhaltensrechtlichen Verkehrsvorschriften schaffen
Weitere Informationen zur Ausgangslage, dem Nutzen und möglichen Anwendungsfällen finden Sie zudem im Bitkom-Kurzpapier „Teleoperiertes Fahren in Deutschland“.