Verbraucherschutz nimmt in der öffentlichen Wahrnehmung breiten Raum ein und sowohl der europäische als auch der deutsche Gesetzgeber sind in diesem Bereich zunehmend aktiv.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) legte am 23. Januar den Referentenentwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge vor, der wesentliche Änderungen hinsichtlich der Vertragsgestaltung im B2C-Verkehr bewirken soll. Bitkom bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme hierzu. Ausbalancierte Vertragsverhältnisse und gelungene Rechtsdurchsetzung sind wichtige Bausteine des Verbraucherschutzes und stiften Vertrauen in innovative digitale Geschäftsmodelle sowie den klassischen B2C-Handel. Jedoch sehen wir die mit dem Referentenentwurf vorgesehenen Änderungen des Vertragsrechts kritisch, da die angestoßenen Änderungen ihr Ziel verfehlen werden, zu weniger Angebotsvielfalt, Gefährdung von Preisstabilität, Preissteigerungen und Verringerung von Sonderkonditionen bei Abonnements führen und darüber hinaus die Planungssicherheit von Anbietern gefährden.
Unsere vollständige Stellungnahme können Sie hier herunterladen.