Der vorliegende Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Mobilitätsdatenverordnung sieht die verpflichtende Bereitstellung von Echtzeitdaten verschiedener Kategorien vor. Dabei handelt es sich größtenteils um sensible Daten, die Rückschlüsse auf Geschäftsmodelle ermöglichen. Diese Daten müssen besonders geschützt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit digitaler und nutzerorientierter Mobilitätslösungen zu gewährleisten.
Generell sollte jeder geteilte Datensatz im Sinne der Verhältnismäßigkeit einem konkreten Anwendungsfall unterliegen. Bei der Schaffung eines wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Rechtsrahmens für Mobilitätsdaten sollte zudem grundsätzlich das Ziel verfolgt werden, eine einheitliche Rechtsordnung sicherzustellen. Diese Einheitlichkeit ist mit Blick auf die Datenbereitstellungspflichten der MDV aktuell nicht gegeben.