Die Auslegung und Anwendung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DS-GVO hat in der Praxis enorme Relevanz. Der Bitkom AK Datenschutz hat die aktuelle Rechtsprechung zum Auskunftsanspruch aufbereitet und bringt sich auch im aktuellen Konsultationsverfahren des Europäischen Datenschutzausschusses ein. Die Übersicht zu den wichtigsten Entscheidungen rund um den Art. 15 DS-GVO können Sie hier herunterladen.