Die Diskussionen über die vorgeschlagene ePrivacy-Verordnung dauern nun schon seit mehr als drei Jahren an. Die Verordnung soll neue Regeln zum Datenschutz, zur Vertraulichkeit der Kommunikation einführen. Die neue kroatische Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union hat kürzlich ihr erstes Diskussionspapier (5979/20) veröffentlicht. Der Bitkom begrüßt die bereits unternommenen Schritte zum Text der ePrivacy-Verordnung, ist aber der Ansicht, dass es noch viele ungelöste Bereiche gibt und das Dossier weiterer Arbeit und eingehender Diskussion bedarf. Ein klarer, kohärenter und zukunftsfähiger Text ist erforderlich, um in die Trilog-Verhandlungen eintreten zu können. Da Bitkom schon immer Kommentare und Branchenkenntnisse zu verschiedenen Fragen der ePR beigesteuert hat, möchten wir diese Gelegenheit nutzen, auch die neuesten Entwicklungen zu kommentieren.
Wir begrüßen die Bemühungen des kroatischen Vorsitzes, den Text der ePrivacy-Verordnung zu vereinfachen, besser zu strukturieren und weiter an die DS-GVO anzugleichen. Daher befürworten wir die Aufnahme des "berechtigten Interesses" als weitere Rechtsgrundlage. Allerdings widersprechen wir der Annahme, dass aufgrund der Einführung des berechtigten Interesses keine kompatible Weiterverarbeitung mehr erforderlich wäre. Die kompatible Weiterverarbeitung ist nach der DSGVO keine "Rechtsgrundlage", sondern ein Prinzip und führt daher nicht zu "Überschneidungen" oder "Doppelungen". Im Gegenteil, die Anforderungen des berechtigten Interesses sehen eine sorgfältige Abwägung der Interessen zwischen Unternehmen und betroffener Person vor.
Das Positionspapier liegt auf englisch vor.