Am 16. Mai hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den Referentenentwurf zum Mobilitätsdatengesetz (MDG-RefE) in die Verbändeanhörung gegeben. Der Entwurf konkretisiert die im Juli 2023 veröffentlichten Eckpunkte. Bitkom begrüßt das grundsätzliche Ansinnen des Gesetzes, die Verfügbarkeit und Qualität von Mobilitätsdaten zu verbessern und multimodale Reiseangebote zu vereinfachen.
Gegenüber den Eckpunkten wurden erste sinnvolle Anpassungen vorgenommen, etwa bei dynamischen Auslastungsdaten im Bedarfsverkehr. Auch die geplante Bund-Länder-Zusammenarbeit sowie die Verknüpfung von Landessystemen für Mobilitätsdaten mit der Mobilithek sind positiv hervorzuheben. Standardlizenzen für essenzielle Daten reduzieren zudem den administrativen Aufwand.
Gleichwohl enthält der Entwurf weiterhin kritische Punkte, die aus unserer Sicht den Erfolg des Vorhabens und die Attraktivität Deutschlands als Standort für innovative Mobilitätslösungen ausbremsen. Unterschiedliche Mobilitätsangebote und -dienstleister haben in diesem Zusammenhang verschiedene Anforderungen an ein innovatives Mobilitätsdatenökosystem. Aus Datengebersicht bedeutet die Pflicht zur unentgeltlichen und unbeschränkten Bereitstellung der Mobilitätsdaten über den Nationalen Zugangspunkt (NAP) sowie die Gestaltung der Zusammenarbeit zur Verbesserung der Genauigkeit von Mobilitätsdaten einen erheblichen Mehraufwand und ein Risiko für Geschäftsmodelle bei wettbewerbsrelevanten Daten. Aus Sicht der Datennehmer wiederrum sollte der Datenkatalog noch erweitert werden. An dieser Stelle wären insbesondere Verweise auf sektorspezifische Regelungen wünschenswert, um den einzelnen Verkehrsträger für die Personenbeförderung Rechnung zu tragen.
Zudem sollte das Gesetz, wie auch bereits die Eckpunkte, klarstellen, dass mit dem Mobilitätsdatengesetz keine Verpflichtung zur Erhebung neuer Daten geschaffen wird und Daten nur dann bereitgestellt werden müssen, wenn die Daten auch tatsächlich vorliegen.
Daten über die Verkehrsinfrastruktur werden in den bisherigen Rechtsgrundlagen zum Teil nur abstrakt beschrieben – hier sollte der geplante Bundeskoordinator Konkretisierungen liefern.
Der berechnete Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft ist mit Blick auf die umfangreichen internen Prozesse zur Datenbereitstellung und zur verpflichtenden Qualitätsverbesserung hingegen zu konservativ kalkuliert und dürfte in der Praxis deutlich höher ausfallen.