Seit dem 1. Januar 2002 ist die Finanzverwaltung befugt, im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen auch die EDV-Buchführung in den Unternehmen durch elektronischen Datenzugriff zu prüfen. Entsprechend haben die Unternehmen den Datenbestand in ihren EDV-Systemen für eine solche Prüfung bereit zu halten. Das Bundesministerium der Finanzen hat die gesetzlichen Vorschriften zwar in seinem Schreiben „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ vom Juli 2001 sowie in weiteren Veröffentlichungen bereits erläutert.
Dennoch sind viele Fragen in diesem Bereich noch nicht abschließend geklärt. Insbesondere die Pflichten zur Identifizierung der bereit zu haltenden Daten und ihre rechtskonforme Archivierung über einen langen Zeitraum hinweg verursachen in der Unternehmenspaxis nach wie vor große Schwierigkeiten. Darüber hinaus ist das Problembewußtsein in den Unternehmen und bei den Steuerberatern immer noch nicht überall ausreichend ausgeprägt. Die Rechtsprechung der Finanzgerichte beginnt erst mit der Aufarbeitung der Rechtsfragen, die mit dem elektronischen Datenzugriff der Finanzverwaltung einhergehen.
Bitkom hat deshalb seinen Leitfaden zum elektronischen Datenzugriff der Finanzverwaltung aktualisiert. Der Bitkom-Leitfaden erläutert die Rechtslage, bereitet die geltenden Grundsätze des elektronischen Datenzugriffs praxisorientiert auf und stellt einige Speichertechnologien vor, mit denen die Unternehmen den technischen Anforderungen des elektronischen Datenzugriffs nachkommen können.
Der Leitfaden sowie eine Übersicht mit bisher ergangenen Entscheidungen der Finanzgerichte zum elektronischen Datenzugriff stehen anbei zum kostenlosen Download bereit.