Entwurf für einen Code of Conduct zum Einsatz DS-GVO konformer Pseudonymisierung
Anlässlich des Digital-Gipfels 2019 hat der Bitkom in der Fokusgruppe Datenschutz um Prof. Dr. Rolf Schwartmann (Kölner Forschungsstelle für Medienrecht – TH Köln) und Steffen Weiß (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit GDD e.V) gemeinsam mit weiteren Experten einen Entwurf für einen Code of Conduct für die Pseudonymisierung personenbezogener Daten erarbeitet. Pseudonymisierung ist über das diesjährige Gipfelthema „digitalen Plattformen und Plattformökonomie“ hinaus im Kontext von Datenschutz und Datenwirtschaft von entscheidender Bedeutung. Über den vorgeschlagenen Code of Conduct für Pseudonymisierung sollen Betreiber von Plattformen und andere Datenverarbeiter die Möglichkeit erhalten, Pseudonymisierungen anhand transparenter und möglichst einheitlicher Vorgaben vorzunehmen. Der Entwurf des Code of Conduct enthält insb. Vorschläge, welche prozessualen Vorgaben zu beachten oder welche Techniken (z.B. Hashing) verwendet werden können. Verschiedene Anwendungsbeispiele erlauben außerdem einen Überblick, wie Pseudonymisierung in der Praxis eingesetzt werden kann.
Unter weitere Downloads finden Sie das Dokument "Bitkom und GDD vereinheitlichen Pseudonymisierung in der Datenverarbeitung" vom 25. August 2020.