E-Mails und GoBD: 10 Merksätze für die Unternehmenspraxis
Mit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 14. November 2014 zur »ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)« erläutert die Finanzverwaltung, welche Vorgaben für IT-gestützte Buchführungsprozesse künftig gelten. Dabei wird wiederholt auf die Behandlung von E-Mails Bezug genommen. Die wichtigsten Anforderungen an E-Mails unter GoBD-Aspekten sind in unseren zehn Merksätzen dargestellt.