Der Einsatz digitaler Technologien in der Landwirtschaft führt zu einem stetigen Anstieg der generierten Daten. Die Diskussion um rechtliche Fragen bei der Nutzung dieser Daten gewinnt daher zunehmend auch an gesellschaftlicher Bedeutung. Die Klärung solcher Fragen sehen wir als einen wichtigen Schritt, um die Akzeptanz für die Nutzung digitaler Anwendungen zu stärken.
Die Hoheit über personenbezogene Daten muss beim Landwirt selbst liegen. Mit der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wurde hierfür eine europaweite Regelung geschaffen, die den praktischen Regelungsbedarf weitgehend abdeckt. Handlungsbedarf besteht teilweise noch bei der konkreten Auslegung der DS-GVO in Bezug auf die Differenzierung zwischen personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten.
Wir sehen die Förderung von Vernetzung und Interoperabilität als einen wichtigen und richtigen Schritt, um Datensilos und Insellösungen zu vermeiden und einen Datenaustausch über offene Schnittstellen zu gewährleisten. Eine Standardisierung von Schnittstellen ist nötig und muss von der Wirtschaft vorangetrieben werden.
Die Schaffung einer digitalen Infrastruktur und geeigneter Rahmenbedingungen ist eine zentrale staatliche Kernaufgabe und Voraussetzung für Innovationen im Agrartechnologie-Bereich. Wir fordern daher die konsequente Umsetzung von Open Data sowie die Dokumentierung von offenen Schnittstellen zu den digitalen Antrags- und Meldesystemen der Bundesländer.