Mit dem Digital-Gesetz hat das BMG die Nutzung für Cloud-Computing im Gesundheitswesen erleichtert und Vorgaben für die Verarbeitung von Gesundheits- und Sozialdaten in der Cloud formuliert.
Mit Blick auf die gesetzliche Grundlage sieht der Bitkom eine pauschale und alternativlose Verpflichtung eines C5-Testats für alle Anbieter von Cloud-Anwendungen im Gesundheitswesen als nicht angemessen. Deswegen sollte in der Rechtsverordnung klargestellt werden, ob und für welche Anwendungsfälle sich eine C5-Testierungspflicht ergibt.