Mit Datum vom 21. Juni 2018 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) veröffentlicht. Der Entwurf sieht u.a. für Betreiber elektronischer Marktplätze im Umsatzsteuerrecht neue Verpflichtungen zur Erhebung, Aufzeichnung und Verifizierung von Daten ihrer Händler sowie eine zusätzliche Steuerhaftung vor. Online-Händler sollen zukünftig bei deutschen Finanzämtern einen Nachweis über ihre umsatzsteuerliche Registrierung beantragen. Der Nachweis soll für 3 Jahre gültig sein und jedenfalls vorläufig in Papierform ausgestellt werden.
Die Änderungsvorschläge im Umsatzsteuerrecht gehen auf eine Initiative der Bundesländer zurück. Diese fordern eine Regelung, die nachhaltig dafür sorgt, dass Online-Händler aus dem Ausland ihren umsatzsteuerlichen Pflichten in Deutschland nachkommen.
In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf bewertet Bitkom die Vorschläge kritisch. Insbesondere der bürokratische Mehraufwand in der Umsatzsteuer ist unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt. Außerdem sind die Vorschläge nicht ausreichend auf das von den Bundesländern vorgegebene Ziel zugeschnitten, Mehrwertsteuerausfälle zu beschränken, die durch Händler von außerhalb der EU verursacht werden. Denn die Änderungsvorschläge würden ausnahmslos alle Online-Händler betreffen.
Gesetzentwurf und Bitkom-Stellungnahme finden Sie anbei.