Am 10. Januar 2017 veröffentlichte die EU-Kommission einen neuen Vorschlag zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation veröffentlicht. Auch das EU-Parlament hat Ende Oktober einen Verhandlungstext abgestimmt. Die neue e-Privacy Verordnung soll die alte Richtlinie ablösen und neben die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) treten. Neben der Vertraulichkeit der Kommunikation sieht die Verordnung auch viele parallele und von der DS-GVO abweichende Regeln zum Datenschutz vor, die nur auf bestimmte digitale Dienste Anwendung finden sollen. Das ist aus Sicht der Digitalwirtschaft weder schlüssig noch notwendig, da diese Regelungsbereiche bereits durch die strengen Vorschriften der DS-GVO abgedeckt sind. Zum anderen schafft es Asymmetrien, da bei vergleichbaren Datenverarbeitungen unterschiedliche Datenschutzregeln gelten. Eine endgültige Fassung des Rates der Europäischen Union steht derzeit (Stand Januar 2018) noch aus. Bitkom hat zum aktuellen Dokument des Rates eine Stellungnahme veröffentlicht und setzt sich für eine schlanke, an der DS-GVO orientierte Verordnung ein.